Kostenvoranschläge (Kurzgutachten)

Zur Beweissicherung bei einem Bagatellschaden (bis ca. 750 Euro Schadenhöhe) erstelle ich Ihnen kostengünstig einen detaillierten Kostenvoranschlag inklusive Schadenfotos. Die Kostenvoranschläge (Kurzgutachten) können Sie dann bei der Versicherung einreichen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Kurzgutachten vor Gericht keine Beweissicherungsfunktion hat.

Gibt es einen Unterschied zum Kostenvoranschlag der Werkstatt meiner Wahl?

Kurz und knapp: Ja. Im Kurzgutachten wird im Bezug zum Schaden eine detaillierte Schadenbeschreibung aufgezeigt, die durch Fotos verdeutlicht wird. Ebenfalls werden die Fahrzeugdaten erfasst und eine detaillierte Kalkulation erstellt.

Im Falle eine Haftpflichtschadens werden die Kosten für das Kurzgutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Hatten Sie einen Unfall und sind sich nicht sicher, ob an Ihrem Fahrzeug ein Bagatellschaden vorliegt? Kontaktieren Sie mich hierzu gerne – ich besichtige Ihr Fahrzeug und stelle den Schadenumfang für Sie fest.